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Heimumzug und Kosten: Wer zahlt die Wohnungsräumung?

Verfasser: Daniel Altenhof, Initiator und operativer Leiter Katharis · Stand: 2026-05-07

Wenn Eltern oder Angehörige ins Pflegeheim ziehen, beginnt für die Familie eine intensive Phase. Neben der emotionalen Last kommt der praktische Druck: die Wohnung muss in zwei bis acht Wochen leer und besenrein an den Vermieter zurück. Doppelmiete will niemand zahlen. Wer zahlt die Räumung, die Reinigung, die Übergabe?

Vermieter-Frist verstehen

Mietverträge haben Kündigungsfristen. Bei Sterbefall wird die Frist oft verkürzt. In Pflegeheim-Umzug-Fällen gilt die normale Kündigungsfrist (typisch drei Monate). Wer schneller raus will, verhandelt mit dem Vermieter, oft erfolgreich. Vermieter sind interessiert an besenreiner und schneller Übergabe.

Pflegekasse zahlt Vollräumung wenn Pflegegrad vorliegt

Bei Pflegegrad ab 2 stehen folgende Töpfe zur Verfügung:

In Kombination decken diese Töpfe oft die kompletten Räumungs-Kosten. Anerkannte Anbieter wie Katharis rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie haben keine Vorauslage. Mehr dazu auf Pflegekassen-Leistungen.

Was wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Ohne Pflegegrad keine Pflegekassen-Direktabrechnung. Zwei Wege:

Mehr zur Antrags-Hilfe auf Pflegegrad-Antrags-Hilfe.

Was kostet eine Vollräumung?

Pauschal-Aussagen sind schwierig, weil der Aufwand stark vom Wohnungs-Zustand abhängt. Wir bieten kostenlose Vor-Ort-Begutachtung. Im Erstgespräch besprechen wir Pflegekassen-Optionen und transparente Kostenstruktur.

Erbstücke sichern

Beim Heimumzug ist nicht nur die Räumung relevant, sondern auch das Sichern von Erbstücken. Foto-Doku, Wert-Listen, Sortierung gemeinsam mit Familie. Was Ihnen wichtig ist, bleibt.

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