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Heimumzug und Kosten: Wer zahlt die Wohnungsräumung?

Verfasser: Daniel Altenhof · Stand: 2026-05-22

Wenn Eltern oder ein Angehöriger ins Pflegeheim ziehen, beginnt für die Familie eine intensive Phase. Neben der emotionalen Last kommt der praktische Druck: die Wohnung muss innerhalb der Kündigungsfrist leer und besenrein an den Vermieter zurück, sonst entsteht Doppelmiete. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten realistisch sind, wer sie übernehmen kann und wie Sie Doppelmiete vermeiden.

Vermieter-Frist und Doppelmiete

Bei einem regulären Heimumzug gilt die vertragliche Kündigungsfrist, in den meisten Mietverträgen drei Monate zum Monatsende. Bei Sterbefall können Erben das Mietverhältnis mit einer Sonderkündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen (BGB Paragraph 564). In der Praxis lässt sich mit Vermietern oft eine schnellere Übergabe vereinbaren, weil eine besenreine zügige Übergabe in ihrem eigenen Interesse ist. Eine professionelle Vollräumung mit zugesagtem Übergabe-Termin ist ein starkes Argument in dieser Verhandlung.

Pflegekasse zahlt bei vorhandenem Pflegegrad

Wenn ein Pflegegrad vorliegt (in den meisten Heim-Umzug-Fällen ist das der Fall), greifen mehrere Töpfe nach SGB XI:

In Kombination decken diese Töpfe oft die kompletten Räumungs-Kosten. Voraussetzung ist die Beauftragung eines nach Paragraph 45a SGB XI anerkannten Anbieters. Katharis ist anerkannt für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie strecken nichts vor. Mehr Hintergrund auf Pflegekasse und Entlastung und Pflegekassen-Übersicht.

Kostenfaktoren einer Vollräumung

Pauschalpreise wären unseriös, weil der Aufwand stark schwankt. Die wichtigsten Kostenfaktoren:

Wir machen die Vor-Ort-Begehung kostenlos und sprechen den Kostenrahmen schriftlich vor Auftragsbeginn durch. Bei Pflegekassen-Direktabrechnung wird zudem geklärt, welcher Anteil über die Töpfe gedeckt ist und welcher Differenz-Betrag (falls vorhanden) privat zu tragen ist.

Wenn kein Pflegegrad vorliegt

Ohne Pflegegrad gibt es keine Pflegekassen-Direktabrechnung. Zwei Wege sind in der Praxis sinnvoll:

Hilfe beim Antrag: Pflegegrad beantragen und MD-Begutachtung vorbereiten.

Erbstücke und Wertsachen sichern

Beim Heimumzug geht es nicht nur darum, dass die Wohnung leer wird. Genauso wichtig: was bleibt erhalten? Wir arbeiten mit:

Was Ihnen wichtig ist, bleibt. Was weg darf, bestimmen Sie und die Familie, nicht wir.

Sterbefall statt Heimumzug

Wenn der Heimumzug nicht stattfindet, weil der Angehörige verstorben ist, gelten besondere Fristen und ein anderer rechtlicher Rahmen. Pflegekassen-Töpfe enden mit dem Sterbetag, nicht aufgebrauchte Beträge des laufenden Monats werden nicht erstattet. Details dazu im Ratgeber Sterbefall und Wohnungsräumung.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Wohnungsräumung beim Pflegeheim-Umzug?

Bei vorhandenem Pflegegrad zahlt in den meisten Fällen die Pflegekasse, ganz oder teilweise. Konkret greifen Paragraph 42a Gemeinsamer Jahresbetrag (bis 3.539 Euro pro Jahr ab Pflegegrad 2), Paragraph 45b Entlastungsbetrag (131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1) und Paragraph 45a Absatz 4 Umwandlung (ab Pflegegrad 2). Voraussetzung ist ein nach Paragraph 45a SGB XI anerkannter Anbieter.

Was kostet eine Vollräumung?

Pauschal-Aussagen sind schwierig, weil der Aufwand stark variiert. Bestimmend sind: Wohnungsgröße in Quadratmetern, Stockwerk und Aufzug, Möbel-Menge und Sperrgut-Anteil, Verschmutzungsgrad, Erbstück-Sortier-Aufwand und gewünschte Endreinigung. Wir machen die Begehung kostenlos und besprechen den Kostenrahmen transparent vor Auftragsbeginn.

Wie schnell kann eine Vollräumung erfolgen?

Vor-Ort-Termin innerhalb von 3 bis 7 Tagen. Die Räumung selbst dauert je nach Wohnungsgröße ein bis fünf Arbeitstage. Bei Vermieter-Druck oder absehbarer Doppelmiete priorisieren wir.

Welche Kündigungsfrist gilt für die Wohnung?

Bei normalem Heimumzug gilt die vertragliche Kündigungsfrist, in den meisten Mietverträgen drei Monate zum Monatsende. Bei Sterbefall können Erben das Mietverhältnis mit einer Sonderkündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende kündigen (BGB §564). Mit Vermietern lässt sich oft eine schnellere besenreine Übergabe vereinbaren.

Was passiert mit Erbstücken und Wertsachen?

Wir arbeiten mit Foto-Dokumentation und Wert-Listen. Erbstücke werden gemeinsam mit der Familie identifiziert und gesichert. Dokumente, Schmuck, Bargeld und persönliche Erinnerungen werden separat verpackt und übergeben. Was Ihnen wichtig ist, bleibt erhalten.

Was tun, wenn die Wohnung verwahrlost ist?

Bei deutlicher Verwahrlosung handelt es sich um eine Messie-Hilfe-Situation. Tiefenreinigung, Geruchsbeseitigung und besondere Schutz-Ausrüstung sind dann nötig. Auch das ist Teil unserer Paragraph 45a-Anerkennung und kann über die Pflegekasse abgerechnet werden. Siehe auch unseren Ratgeber zu Messie-Syndrom.

Brauche ich einen Festpreis vorab?

Ja. Wir nennen vor Auftragsbeginn entweder einen Festpreis oder einen klaren Kostenrahmen mit Obergrenze. Bei Pflegekassen-Direktabrechnung wird der über die Töpfe gedeckte Anteil und der gegebenenfalls verbleibende private Differenz-Betrag schriftlich vor Beginn vereinbart. Keine Überraschungen.

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Quellen

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