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Noch kein Pflegegrad? So beantragen Sie ihn.

Wir helfen Ihnen administrativ beim Antrag bei der Pflegekasse. Bei Bewilligung kann die Pflegekasse Ihre Kosten ab Antragsdatum erstatten.

Anerkannt für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen.

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Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch im Alltag braucht. Es gibt fünf Stufen: Pflegegrad 1 für geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Mit jedem Pflegegrad öffnet die Pflegekasse bestimmte Leistungen, die Ihre Mutter, Ihren Vater oder Sie selbst entlasten.

Die Einstufung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungs-Instrument (NBA, §15 SGB XI). Der Medizinische Dienst (MD) prüft sechs Module bei einem Hausbesuch und vergibt insgesamt 0 bis 100 Punkte. Aus der Punktzahl ergibt sich der Pflegegrad.

Wichtig zu wissen:

Wer keinen Antrag stellt, bekommt keine Leistung. Auch wenn der Bedarf da ist. Das ist die häufigste Konstellation, in der pflegende Angehörige sich Jahre lang ohne Pflegekassen-Geld durchschlagen.

Die 5 Pflegegrade im Detail

Die Punktzahl aus der MD-Begutachtung ordnet die Person einem von fünf Pflegegraden zu:

Pflegegrad 1

12,5 bis unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Typisch: Leichte Demenz-Anzeichen, Bewegungs-Einschränkungen nach Hüft-OP, dauerhaft erhöhter Hilfebedarf bei Hauswirtschaft

Pflegegrad 2

27 bis unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Typisch: Mittelschwere Demenz, deutliche Bewegungs-Einschränkungen, regelmäßige Hilfe bei mehreren Bereichen der Selbstversorgung

Pflegegrad 3

47,5 bis unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Typisch: Fortgeschrittene Demenz, schwere körperliche Einschränkungen, mehrfach tägliche Pflegeleistungen erforderlich

Pflegegrad 4

70 bis unter 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Typisch: Schwerste Pflegebedürftigkeit mit umfassendem Hilfebedarf rund um die Uhr

Pflegegrad 5

90 bis 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Typisch: Schwerste Pflegebedürftigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (zum Beispiel ständige künstliche Beatmung)

Welche konkreten Pflegekassen-Leistungen mit welchem Pflegegrad einhergehen, finden Sie auf der Pflegekassen-Übersicht in der Pflegegrad-Tabelle.

Was prüft der MD genau? Die 6 NBA-Module

Das Neue Begutachtungs-Instrument (NBA) prüft seit 2017 sechs Lebensbereiche. Jeder Bereich wird separat bewertet und nach unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamt-Punktzahl eingerechnet:

Modul Gewichtung Was wird geprüft
1. Mobilität 10 % Wie selbständig kann sich die Person fortbewegen? Aus dem Bett aufstehen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen, sich umlagern.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 7,5 %* Erkennen der Person Personen aus dem Umfeld, Orientierung in Raum und Zeit, Verstehen einfacher Aufforderungen, Mitteilung eigener Bedürfnisse.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 7,5 %* Nächtliche Unruhe, Aggressionen, Ängste, depressive Verstimmungen, Unwille zu pflegerischen Maßnahmen.
4. Selbstversorgung 40 % Wichtigstes Modul. Waschen, Anziehen, Toilettengang, Essen und Trinken, Mund-Hygiene - vollständig selbständig oder mit welcher Hilfe.
5. Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen 20 % Medikamenten-Einnahme, Injektionen, Verbandwechsel, Therapie-Termine, Arzt-Besuche - welche Hilfe ist nötig.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % Tagesablauf strukturieren, Aktivitäten planen, Kontakte zu Familie und Freunden aufrechterhalten.

* Module 2 und 3 werden zusammen gewichtet (15 % insgesamt) - es zählt der höhere der beiden Wert. Das benachteiligt Demenz-Erkrankungen nicht.

Schritt-für-Schritt-Antrag

  1. 1

    Antrag stellen

    Formloser Anruf bei der Pflegekasse reicht. Antragsdatum ist der Tag des Anrufs - schriftlich nachreichen für die Aktenlage.

  2. 2

    MD-Termin abwarten

    Der Medizinische Dienst meldet sich innerhalb von ein bis vier Wochen mit einem Termin-Vorschlag.

  3. 3

    Begutachtung vorbereiten

    Pflegetagebuch, Hilfsmittel-Liste, Symptom-Dokumentation. Wir helfen Ihnen administrativ - siehe Checkliste weiter unten.

  4. 4

    MD-Gutachten + Bescheid

    Wartezeit typisch 5 bis 25 Wochen ab Antrag. Bei Eilfällen 1 Woche.

  5. 5

    Bei Bewilligung

    Pflegegrad gilt rückwirkend ab Antragsdatum. Leistungen rückwirkend erstattbar.

Vorbereitungs-Checkliste für den MD-Termin

Eine gute Vorbereitung macht oft den Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 oder 3 - der MD sieht nur eine Stunde, das Tagebuch zeigt den Alltag.

  • 14-Tage-Pflegetagebuch (minutengenau, was wann gebraucht wird)
  • Aktueller Hausarzt-Bericht mit Diagnosen-Liste
  • Fach-Arzt-Berichte (Neurologe bei Demenz, Orthopädie bei Bewegungs-Einschränkungen, Psychiatrie wo relevant)
  • Medikamenten-Plan (welche Tabletten täglich, wer richtet)
  • Hilfsmittel-Liste (Rollator, Rollstuhl, Bettpfanne, Toiletten-Erhöhung etc.)
  • Pflegehilfsmittel-Belege bei Vorhandensein
  • Vertrauensperson für den Termin (Tochter, Sohn, Partner) einplanen
  • Termin tagsüber in den Stunden mit dem schlechtesten Zustand legen, falls möglich
  • Wohnung NICHT extra aufräumen - der MD soll den Alltag sehen, nicht eine Inszenierung
  • Bei beginnender Demenz: Beispiele für Gedächtnis-Aussetzer aus den letzten Tagen notieren

Sehr ausführlich und mit Vorlagen im Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten.

Eilfall: 1-Wochen-Verfahren nach §18 SGB XI

Bei akut neu entstandener Pflegebedürftigkeit - typischerweise direkt nach Krankenhaus-Entlassung - muss die Pflegekasse binnen einer Woche entscheiden. So läuft der Eilfall:

Tag 1
Krankenhaus-Entlassung mit Pflegebedarf, oder akute Verschlechterung zu Hause
Tag 1-2
Antrag bei Pflegekasse stellen mit Hinweis "Eilfall nach §18 SGB XI" - telefonisch und schriftlich
Tag 2-5
MD meldet sich, vereinbart Hausbesuch (in Eilfällen oft binnen 48 Stunden)
Tag 5-7
MD-Begutachtung und Schnell-Gutachten
Tag 7
Pflegekasse muss binnen 1 Woche entscheiden (Eilfall-Frist)
Nach Bewilligung
Pflegegrad gilt rückwirkend ab Antragsdatum, Leistungen sofort verfügbar

Wichtig: Der Eilfall muss schon im Antrag ausdrücklich als solcher markiert sein - "Antrag auf Pflegegrad-Feststellung mit Eilfristen-Vorrang nach §18 SGB XI wegen Krankenhaus-Entlassung am [Datum]". Sonst gilt die normale 5-25-Wochen-Frist.

Wie wir Ihnen helfen

Was wir für Sie tun (administrative Antrags-Hilfe):

Was wir NICHT tun:

Inhaltliche Pflegeberatung bekommen Sie kostenlos beim Pflegestützpunkt in Ihrem Stadtbezirk. Bei Widerspruch vermitteln wir an Pflegestützpunkt oder Sozialrechts- Anwalt - oder Sie nutzen direkt unseren Ratgeber Pflegekassen-Widerspruch einlegen.

Rückwirkende Erstattung erklärt

Pflegegrad-Bewilligungen wirken rückwirkend ab Antragsdatum. Das bedeutet konkret:

  1. Sie stellen den Antrag heute
  2. Die Pflegekasse braucht typisch acht bis zwölf Wochen für die Entscheidung
  3. In dieser Wartezeit können Sie bereits Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen
  4. Bei Bewilligung werden diese Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum erstattet
  5. Bei Ablehnung gehen wir mit Ihnen den privaten Weg, transparent besprochen vor Beginn

Praxis-Tipp: in der Wartezeit dokumentieren Sie alle Hilfen, die Sie privat bezahlen müssen, mit Datum und Rechnung. Bei nachträglicher Anerkennung wird in vielen Fällen rückwirkend erstattet.

Höherstufungs-Antrag bei laufendem Pflegegrad

Wenn sich der Hilfebedarf merklich erhöht - Demenz schreitet voran, neue Erkrankung, schwerer Sturz, Verschlechterung des Allgemeinzustands - können Sie einen Höherstufungs-Antrag stellen.

Verfahren identisch zum Erstantrag:

  1. Telefonischer Antrag bei der Pflegekasse mit Hinweis "Höherstufungs-Antrag"
  2. Neuer MD-Termin wird vereinbart
  3. Neues Pflegetagebuch über 14 Tage führen
  4. MD-Gutachten ergeht neu, alte Einstufung bleibt während des Verfahrens gültig
  5. Bescheid bestätigt entweder die alte Einstufung oder gibt eine höhere

Wichtig: die Höherstufung gilt rückwirkend ab dem neuen Antragsdatum, nicht ab dem Original-Antrag. Frühzeitig stellen lohnt sich.

Vollmachten - wenn Angehörige für die pflegebedürftige Person handeln

Wer als Tochter, Sohn oder Partner den Pflegegrad-Antrag für die pflegebedürftige Person stellt, braucht je nach Situation unterschiedliche Vollmachten:

1. Reine Antrags-Vollmacht (formlos)

Schriftliche Erklärung der pflegebedürftigen Person: "Hiermit bevollmächtige ich [Name] zur Stellung eines Pflegegrad-Antrags bei der [Pflegekasse]." Reicht für Antragstellung selbst, nicht für Pflegekassen-Kommunikation darüber hinaus.

2. Erweiterte Vollmacht (Akteneinsicht + Kommunikation)

Für vollständige Kommunikation mit der Pflegekasse - Aktenanforderung, Widerspruch-Vorbereitung, Auskünfte. Formular oft auf der Pflegekassen-Website verfügbar.

3. Vorsorgevollmacht (umfassend)

Geregelt zu Lebzeiten, gilt auch im Fall der Geschäftsunfähigkeit. Empfehlenswert beim Erstantrag mitzuregeln, bevor zum Beispiel bei fortschreitender Demenz die Geschäftsfähigkeit verloren geht.

4. Gerichtliche Betreuung

Wenn die pflegebedürftige Person bereits nicht mehr geschäftsfähig ist UND keine Vorsorgevollmacht vorliegt: Antrag beim Betreuungsgericht. Verfahren dauert 3-6 Monate. Beratung durch Betreuungsverein (Caritas, Diakonie, Sozialdienst-Katholischer-Männer und Frauen).

Wir haben Vollmachts-Templates für die Antrags-Konstellation vorbereitet und stellen sie im Erstgespräch bereit.

Vertiefende Ratgeber

Häufige Fragen

Beraten Sie mich auch zu meinen Pflegekassen-Ansprüchen?

Nein. Wir helfen administrativ beim Antrag (Formulare ausfüllen, Begutachtung vorbereiten, Botengang). Inhaltliche Beratung zu Leistungs-Ansprüchen ist Aufgabe der Pflegestützpunkte. Die Pflegestützpunkte beraten kostenlos. Wir vermitteln Ihnen gerne den richtigen Stadtbezirks-Kontakt.

Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag?

Typisch fünf bis 25 Wochen. Bei Eilfällen (zum Beispiel direkt nach Krankenhaus-Entlassung) muss die Pflegekasse innerhalb von einer Woche entscheiden (§18 SGB XI).

Was ist die MD-Begutachtung?

Ein Termin bei Ihnen zu Hause, bei dem ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft, wie selbständig die pflegebedürftige Person noch ist. Der MD prüft anhand des Neuen Begutachtungs-Instruments (NBA) sechs Module: Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung. Vorbereitung ist wichtig.

Was wenn ich keinen Pflegegrad bekomme?

Sie haben einen Monat Zeit für einen Widerspruch nach §84 SGB X. Detaillierte Anleitung im Ratgeber Pflegekassen-Widerspruch. Falls Sie sich gegen einen Widerspruch entscheiden, können Sie die Entlastungsleistung als Privatauftrag bei uns buchen.

Was kostet die Antrags-Hilfe?

Im kostenlosen Erstgespräch am Telefon klären wir Ihre Situation. Wenn Sie unsere Antrags-Hilfe in Anspruch nehmen, rechnen wir das im Rahmen der späteren Entlastungsleistung mit Ihrer Pflegekasse direkt ab. Bei Antrags-Ablehnung tragen wir den Aufwand für die Antrags-Hilfe selbst, Sie zahlen nichts dafür.

Was passiert wenn die pflegebedürftige Person den Antrag nicht selbst stellen kann?

Sie können den Antrag als Angehöriger stellen, brauchen dafür aber eine schriftliche Vollmacht. Bei dauerhafter Geschäftsunfähigkeit ist eine Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung notwendig. Im Erstgespräch klären wir, welcher Weg in Ihrer Situation passt. Vollmachts-Templates haben wir vorbereitet.

Welche Pflegegrade gibt es und wofür reicht welcher?

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung, 12,5 bis 27 Punkte) gibt Zugang zum Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €). Ab Pflegegrad 2 (27 bis 47,5 Punkte) öffnet sich der gemeinsame Jahresbetrag §42a (3.539 €/Jahr) und die Pflegesachleistung §36. Ab Pflegegrad 4 sind die Beträge spürbar höher. Wir helfen Ihnen administrativ den Antrag zu stellen, die Einstufung trifft der Medizinische Dienst.

Wie bereite ich die MD-Begutachtung am besten vor?

Führen Sie über mindestens 14 Tage ein Pflegetagebuch. Notieren Sie täglich, welche Hilfe wann notwendig war: Körperpflege, Anziehen, Essen, Mobilität, Medikamenten-Verabreichung, Termin-Begleitung. Halten Sie alle Diagnosen, Medikamenten-Listen und Hilfsmittel bereit. Schönen Sie nichts. Der MD-Gutachter sieht oft nur eine Stunde, das Tagebuch zeigt den Alltag. Detaillierte Anleitung im Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten.

Wer trägt die Kosten wenn die Pflegekasse ablehnt?

Wenn der Pflegegrad-Antrag abgelehnt wird und Sie keinen Widerspruch einlegen wollen, können Sie unsere Entlastungsleistung als Privatauftrag buchen. Wir besprechen die Kosten transparent vor Beginn der Arbeit. Eine versteckte Kosten-Falle gibt es bei uns nicht.

Kann ich auch nach Krankenhaus-Entlassung kurzfristig einen Antrag stellen?

Ja, sogar mit Eilfristen-Vorrang. Bei akut neu entstandener Pflegebedürftigkeit nach Krankenhaus-Entlassung muss die Pflegekasse innerhalb einer Woche entscheiden (§18 SGB XI). Wir helfen Ihnen, den Antrag in dieser Eilfrist korrekt zu stellen, damit kein Zeitverlust entsteht.

Kann ein bestehender Pflegegrad höher gestuft werden?

Ja. Wenn sich der Hilfebedarf merklich erhöht (Demenz schreitet voran, neue Erkrankung, Sturz mit Folgen), können Sie einen Höherstufungs-Antrag stellen. Verfahren ist identisch zum Erstantrag: Anruf bei Pflegekasse, neuer MD-Termin, neues Gutachten, neuer Bescheid. Die alte Einstufung bleibt während des Verfahrens gültig.

Was brauche ich an Vollmachten, wenn ich als Tochter den Antrag stelle?

Für reine Antragstellung: schriftliche Vollmacht des Betroffenen (kann formlos sein). Für die Pflegekassen-Kommunikation: erweiterte Vollmacht zur Akteneinsicht und Kommunikation. Bei dauerhafter Geschäftsunfähigkeit (zum Beispiel fortgeschrittene Demenz ohne Vorsorgevollmacht): gerichtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht. Vorsorgevollmacht zu Lebzeiten regeln, das verhindert die gerichtliche Betreuung.

Scope-Hinweis: Wir leisten administrative Unterstützung beim Pflegegrad- Antragsprozess. Wir leisten keine Pflegeberatung im Sinne von §7a SGB XI. Pflegeberatung ist Aufgabe der Pflegestützpunkte und qualifizierter Pflegeberater. Pflegekassen-Entscheidungen sind individuell. Wir geben keine Rechtsberatung. Die finale Bewilligung liegt bei Ihrer Pflegekasse.

Bereit für den ersten Schritt?

Wir helfen Ihnen kostenlos im Erstgespräch zu verstehen, ob ein Pflegegrad-Antrag in Ihrer Situation Sinn macht und welche nächsten Schritte für Sie stimmen.

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