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Einsatzgebiete
Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse möglich.
Katharis ist nach Paragraph 45a SGB XI anerkannt für Stadt Stuttgart und den gesamten Landkreis Böblingen. Das bedeutet: Direkt-Abrechnung mit der Pflegekasse möglich, kein Vorschuss durch den Klienten oder die Familie. Operative Zentrale in der Olgastraße 8, 71032 Böblingen.
Unsere fünf Hauptstandorte mit eigenen Detail-Seiten
Für jede Stadt finden Sie auf der Detail-Seite Anfahrtszeiten, Stadtteile, zuständige Pflegestützpunkte und konkrete Fragen aus der Region.
Böblingen
Operative Zentrale von Katharis. Anerkannt nach Paragraph 45a SGB XI für den gesamten Landkreis Böblingen. Olgastraße 8, 71032 Böblingen.
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Stuttgart
Paragraph 45a SGB XI anerkannt für die Stadt Stuttgart. Wir kommen aus Böblingen in alle Stadtbezirke - Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Möhringen, Feuerbach.
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Sindelfingen
Sindelfingen liegt im Landkreis Böblingen und ist Teil unseres anerkannten Geltungsbereichs. Anfahrt 8 bis 12 Minuten ab Olgastraße.
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Leonberg
Leonberg gehört zum Landkreis Böblingen. Paragraph 45a Direktabrechnung mit Pflegekasse möglich. Anfahrt 18 bis 25 Minuten ab Böblingen über A8.
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Herrenberg
Herrenberg im südlichen Landkreis Böblingen. Paragraph 45a anerkannt, Direkt-Abrechnung mit der Pflegekasse möglich. Anfahrt 20 bis 28 Minuten über A81.
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Was wir im gesamten Geltungsbereich leisten
Unsere zwei Kernleistungen sind in allen Orten von Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen identisch verfügbar:
Messie-Hilfe und Verwahrlosung
Sortierung, Tiefenreinigung und besenreine Vermieter-Übergabe bei verwahrlosten Wohnungen. Mit Atemschutz, Hygiene-Ausrüstung und Diskretions-Garantie.
Leistung →
Vollräumung vor dem Pflegeheim-Umzug
Komplett-Räumung mit Erbstück-Sicherung, Wert-Liste, Sortierung und besenreiner Vermieter- Übergabe. Mit Pflegekassen-Direktabrechnung bei vorhandenem Pflegegrad.
Leistung →
Hintergrund zur Pflegekassen-Finanzierung in unseren Ratgebern Pflegekassen-Töpfe 2026 und Direktabrechnung erklärt.
Weitere Orte im Geltungsbereich
Auch wenn diese Orte (noch) keine eigene Detail-Seite haben - die §45a-Anerkennung gilt für den gesamten Landkreis Böblingen. Anfahrten ab Olgastraße 8, Böblingen.
Weil der Stadt
25-32 Min
Holzgerlingen
12-18 Min
Schönaich
10-15 Min
Deckenpfronn
22-30 Min
Ehningen
10-15 Min
Gärtringen
15-20 Min
Hildrizhausen
15-22 Min
Altdorf
12-18 Min
Ihr Ort fehlt in der Liste? Wenn er im Landkreis Böblingen oder in Stadt Stuttgart liegt, sind wir trotzdem da. Telefonisches Erstgespräch klärt das in 5 Minuten.
Was bedeutet die §45a-Anerkennung?
Paragraph 45a SGB XI regelt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Mit dieser Anerkennung darf Katharis seine Entlastungs-Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen - Sie als Klient oder Angehöriger müssen nichts vorstrecken. Die Anerkennung erfolgt in Baden-Württemberg durch die Untere Sozialverwaltung Baden-Württemberg (USTA-BW) und ist ortsgebunden:
- Stadt Stuttgart mit allen 23 Stadtbezirken (Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Möhringen, Feuerbach und weitere)
- Landkreis Böblingen mit allen 26 Städten und Gemeinden, darunter Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg, Weil der Stadt, Holzgerlingen, Schönaich, Ehningen, Gärtringen, Hildrizhausen, Altdorf, Aidlingen und weitere
Was außerhalb dieses Gebiets passiert: Wir können dort grundsätzlich eingesetzt werden, aber nicht über §45a abrechnen. Mögliche Alternativen sind ein privater Festpreis-Auftrag, eine Erstattung über §40 Wohnumfeldverbesserung bei baulichem Bezug oder eine Vermittlung an einen Kollegen-Anbieter in Ihrer Region. Wir klären das ehrlich am Telefon.
Wer berät neutral zur Pflegekasse?
Inhaltliche Pflegekassen-Beratung ist nicht unsere Aufgabe und gehört in die Hände der neutralen, kostenfreien Anlaufstellen. Wir vermitteln gerne den richtigen Kontakt.
Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen
Zuständig für: Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg + weitere Kommunen im Landkreis
Beratung kostenfrei und neutral. Hausbesuche möglich.
Pflegestützpunkte der Stadt Stuttgart
Zuständig für: Alle 23 Stadtbezirke
Mehrere Standorte. Beratung kostenfrei und neutral.
Compass Pflegeberatung
Zuständig für: Bundesweit, auch in Stuttgart und LK Böblingen
Telefonisch 0800 101 88 00. Auch Hausbesuche.
Anfahrt ab Operative Zentrale Böblingen
Unsere operative Zentrale liegt in der Olgastraße 8, 71032 Böblingen - zentral im Landkreis und mit guter Anbindung über A8 (Richtung Stuttgart und Karlsruhe) und A81 (Richtung Heilbronn und Singen). Typische Anfahrtszeiten:
- Sindelfingen-Mitte: 8 bis 12 Minuten
- Leonberg-Mitte: 18 bis 25 Minuten (A8)
- Herrenberg-Mitte: 20 bis 28 Minuten (A81)
- Stuttgart-Vaihingen: 22 bis 30 Minuten
- Stuttgart-Mitte: 25 bis 35 Minuten
- Stuttgart-Bad Cannstatt: 30 bis 40 Minuten
- Weil der Stadt: 25 bis 32 Minuten
Bei akuten Aufträgen koordinieren wir Termine so, dass die Anfahrtszeit nicht ins Honorar fließt - wir leben hier, das gehört zur Selbstverständlichkeit.
Häufige Fragen zum Einsatzgebiet
Was bedeutet "anerkannt nach Paragraph 45a SGB XI"?
Nur anerkannte Anbieter dürfen Entlastungs-Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Anerkennung wird in Baden-Württemberg durch die Untere Sozialverwaltung (USTA-BW) vergeben und ist ortsgebunden. Katharis hat die Anerkennung für Stadt Stuttgart und den gesamten Landkreis Böblingen.
Welche Orte sind im Landkreis Böblingen alle enthalten?
Der Landkreis umfasst 26 Städte und Gemeinden: Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg, Weil der Stadt, Holzgerlingen, Schönaich, Ehningen, Gärtringen, Hildrizhausen, Altdorf, Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Steinenbronn, Waldenbuch, Weissach, Wildberg. In allen 26 sind wir nach §45a anerkannt.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Vor-Ort-Termin innerhalb von 3 bis 7 Tagen ab Erstgespräch. Bei akutem Druck wie Vermieter-Frist oder schwerer Verwahrlosung priorisieren wir. Telefonisches Erstgespräch noch am gleichen oder nächsten Werktag.
Was ist, wenn mein Ort außerhalb von Stuttgart und LK Böblingen liegt?
Wir können auch dort tätig werden, allerdings nicht mehr über §45a-Direktabrechnung. Mögliche Alternativen sind Privat-Auftrag mit transparentem Festpreis, Erstattung über §40 Wohnumfeldverbesserung bei baulichem Bezug, oder Vermittlung an einen Kollegen-Anbieter in Ihrer Region. Rufen Sie uns an, wir klären das ehrlich.
Wer berät mich neutral zur Pflegekasse?
Wir sind nicht der richtige Ansprechpartner für rein beraterische Pflegekassen-Fragen. Kostenfrei und neutral beraten Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen, Pflegestützpunkte der Stadt Stuttgart und Compass Pflegeberatung (0800 101 88 00). Wir vermitteln gerne den richtigen Kontakt.
Kann ich vorab telefonisch klären, ob mein Fall passt?
Ja. Das Erstgespräch am Telefon ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen, ob Ihr Ort im Geltungsbereich liegt, ob Ihre Situation zu unserem Leistungs-Spektrum passt, und welche Pflegekassen-Töpfe in Ihrer Konstellation greifen können.
Nicht sicher, ob Ihr Ort dabei ist?
Rufen Sie uns an, wir klären das in 5 Minuten - inklusive Pflegekassen-Status.