Katharis

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Einsatzgebiete

Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse möglich.

Katharis ist nach Paragraph 45a SGB XI anerkannt für Stadt Stuttgart und den gesamten Landkreis Böblingen. Das bedeutet: Direkt-Abrechnung mit der Pflegekasse möglich, kein Vorschuss durch den Klienten oder die Familie. Operative Zentrale in der Olgastraße 8, 71032 Böblingen.

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Unsere fünf Hauptstandorte mit eigenen Detail-Seiten

Für jede Stadt finden Sie auf der Detail-Seite Anfahrtszeiten, Stadtteile, zuständige Pflegestützpunkte und konkrete Fragen aus der Region.

Weitere Orte im Geltungsbereich

Auch wenn diese Orte (noch) keine eigene Detail-Seite haben - die §45a-Anerkennung gilt für den gesamten Landkreis Böblingen. Anfahrten ab Olgastraße 8, Böblingen.

Weil der Stadt

25-32 Min

Holzgerlingen

12-18 Min

Schönaich

10-15 Min

Deckenpfronn

22-30 Min

Ehningen

10-15 Min

Gärtringen

15-20 Min

Hildrizhausen

15-22 Min

Altdorf

12-18 Min

Ihr Ort fehlt in der Liste? Wenn er im Landkreis Böblingen oder in Stadt Stuttgart liegt, sind wir trotzdem da. Telefonisches Erstgespräch klärt das in 5 Minuten.

Was bedeutet die §45a-Anerkennung?

Paragraph 45a SGB XI regelt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Mit dieser Anerkennung darf Katharis seine Entlastungs-Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen - Sie als Klient oder Angehöriger müssen nichts vorstrecken. Die Anerkennung erfolgt in Baden-Württemberg durch die Untere Sozialverwaltung Baden-Württemberg (USTA-BW) und ist ortsgebunden:

  • Stadt Stuttgart mit allen 23 Stadtbezirken (Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Möhringen, Feuerbach und weitere)
  • Landkreis Böblingen mit allen 26 Städten und Gemeinden, darunter Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg, Weil der Stadt, Holzgerlingen, Schönaich, Ehningen, Gärtringen, Hildrizhausen, Altdorf, Aidlingen und weitere

Was außerhalb dieses Gebiets passiert: Wir können dort grundsätzlich eingesetzt werden, aber nicht über §45a abrechnen. Mögliche Alternativen sind ein privater Festpreis-Auftrag, eine Erstattung über §40 Wohnumfeldverbesserung bei baulichem Bezug oder eine Vermittlung an einen Kollegen-Anbieter in Ihrer Region. Wir klären das ehrlich am Telefon.

Wer berät neutral zur Pflegekasse?

Inhaltliche Pflegekassen-Beratung ist nicht unsere Aufgabe und gehört in die Hände der neutralen, kostenfreien Anlaufstellen. Wir vermitteln gerne den richtigen Kontakt.

Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen

Zuständig für: Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg + weitere Kommunen im Landkreis

Beratung kostenfrei und neutral. Hausbesuche möglich.

Pflegestützpunkte der Stadt Stuttgart

Zuständig für: Alle 23 Stadtbezirke

Mehrere Standorte. Beratung kostenfrei und neutral.

Compass Pflegeberatung

Zuständig für: Bundesweit, auch in Stuttgart und LK Böblingen

Telefonisch 0800 101 88 00. Auch Hausbesuche.

Anfahrt ab Operative Zentrale Böblingen

Unsere operative Zentrale liegt in der Olgastraße 8, 71032 Böblingen - zentral im Landkreis und mit guter Anbindung über A8 (Richtung Stuttgart und Karlsruhe) und A81 (Richtung Heilbronn und Singen). Typische Anfahrtszeiten:

  • Sindelfingen-Mitte: 8 bis 12 Minuten
  • Leonberg-Mitte: 18 bis 25 Minuten (A8)
  • Herrenberg-Mitte: 20 bis 28 Minuten (A81)
  • Stuttgart-Vaihingen: 22 bis 30 Minuten
  • Stuttgart-Mitte: 25 bis 35 Minuten
  • Stuttgart-Bad Cannstatt: 30 bis 40 Minuten
  • Weil der Stadt: 25 bis 32 Minuten

Bei akuten Aufträgen koordinieren wir Termine so, dass die Anfahrtszeit nicht ins Honorar fließt - wir leben hier, das gehört zur Selbstverständlichkeit.

Häufige Fragen zum Einsatzgebiet

Was bedeutet "anerkannt nach Paragraph 45a SGB XI"?

Nur anerkannte Anbieter dürfen Entlastungs-Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die Anerkennung wird in Baden-Württemberg durch die Untere Sozialverwaltung (USTA-BW) vergeben und ist ortsgebunden. Katharis hat die Anerkennung für Stadt Stuttgart und den gesamten Landkreis Böblingen.

Welche Orte sind im Landkreis Böblingen alle enthalten?

Der Landkreis umfasst 26 Städte und Gemeinden: Böblingen, Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg, Weil der Stadt, Holzgerlingen, Schönaich, Ehningen, Gärtringen, Hildrizhausen, Altdorf, Aidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gäufelden, Grafenau, Jettingen, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Steinenbronn, Waldenbuch, Weissach, Wildberg. In allen 26 sind wir nach §45a anerkannt.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Vor-Ort-Termin innerhalb von 3 bis 7 Tagen ab Erstgespräch. Bei akutem Druck wie Vermieter-Frist oder schwerer Verwahrlosung priorisieren wir. Telefonisches Erstgespräch noch am gleichen oder nächsten Werktag.

Was ist, wenn mein Ort außerhalb von Stuttgart und LK Böblingen liegt?

Wir können auch dort tätig werden, allerdings nicht mehr über §45a-Direktabrechnung. Mögliche Alternativen sind Privat-Auftrag mit transparentem Festpreis, Erstattung über §40 Wohnumfeldverbesserung bei baulichem Bezug, oder Vermittlung an einen Kollegen-Anbieter in Ihrer Region. Rufen Sie uns an, wir klären das ehrlich.

Wer berät mich neutral zur Pflegekasse?

Wir sind nicht der richtige Ansprechpartner für rein beraterische Pflegekassen-Fragen. Kostenfrei und neutral beraten Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen, Pflegestützpunkte der Stadt Stuttgart und Compass Pflegeberatung (0800 101 88 00). Wir vermitteln gerne den richtigen Kontakt.

Kann ich vorab telefonisch klären, ob mein Fall passt?

Ja. Das Erstgespräch am Telefon ist immer kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen, ob Ihr Ort im Geltungsbereich liegt, ob Ihre Situation zu unserem Leistungs-Spektrum passt, und welche Pflegekassen-Töpfe in Ihrer Konstellation greifen können.

Nicht sicher, ob Ihr Ort dabei ist?

Rufen Sie uns an, wir klären das in 5 Minuten - inklusive Pflegekassen-Status.

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