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Pflegegrad 1 – was zahlt die Pflegekasse 2026?

Verfasser: Daniel Altenhof · Stand: 2026-05-27

Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt – „der niedrigste, da kommt eh kaum was". Das stimmt für das Pflegegeld (gibt es bei Pflegegrad 1 nicht), aber nicht für die übrigen Töpfe der Pflegekasse. Wer Pflegegrad 1 nutzt, kann jährlich Sachleistungen im Wert von über 6.000 Euro abrufen. In diesem Ratgeber zeigen wir genau, welche Töpfe greifen, welche nicht – und wie Sie sie kombinieren.

Was Pflegegrad 1 überhaupt bedeutet

Pflegegrad 1 wird vergeben bei „geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit" – konkret bei einem Punktwert zwischen 12,5 und unter 27 im Begutachtungs-Instrument des Medizinischen Dienstes (§15 SGB XI). Beispiele aus der Praxis: leichte Demenz-Anzeichen, Bewegungs- einschränkungen nach Hüft-OP, dauerhaft erhöhter Hilfebedarf bei Hauswirtschaft.

Es ist der „Einstieg" in die Pflegeversicherung. Die Pflegekasse erkennt damit an, dass Sie Unterstützung brauchen – auch wenn diese (noch) nicht den ganzen Tag betrifft.

Was es bei Pflegegrad 1 NICHT gibt

Was es bei Pflegegrad 1 sehr wohl gibt

1. Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) – 131 Euro pro Monat

Das ist der zentrale Topf für Pflegegrad 1. Seit 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat (vorher 125 Euro). Das macht 1.572 Euro pro Jahr.

Verwenden lässt er sich für:

Mehr dazu im Detail-Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen.

2. Wohnumfeldverbesserung (§40 SGB XI) – bis 4.180 Euro einmalig je Maßnahme

Bauliche Anpassungen zur Verbesserung der Wohnsituation: Bad-Umbau, Treppenlift, Türverbreiterung, Rampe vor der Haustür, Anti-Rutsch-Belag. Auch bei Pflegegrad 1 voll verfügbar. Mehr in unserem Wohnumfeldverbesserungs-Ratgeber.

Praxis-Tipp: Wenn eine Verwahrlosungs-Räumung der Vorbereitung auf einen barrierefreien Umbau dient (zum Beispiel: erst entrümpeln, dann bodengleiche Dusche einbauen), kann ein Teil der Räumungs-Kosten in den §40-Antrag aufgenommen werden.

3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§40 SGB XI) – 504 Euro pro Jahr

42 Euro pro Monat für Verbrauchsmaterial wie Einmal-Handschuhe, Bett-Schutz-Unterlagen, Desinfektionsmittel, Fingerlinge. Abgewickelt meist über Sanitätshäuser, die das direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie zahlen nichts.

4. Pflegekurs für Angehörige (§45 SGB XI) – kostenfrei

Die Pflegekasse zahlt Pflegekurse für Angehörige, auch wenn der Versicherte nur Pflegegrad 1 hat. Angeboten von Volkshochschulen, Pflegeberatungs-Stellen, AOK/Barmer und anderen Kassen. Sehr empfehlenswert, weil Sie hier oft erst lernen, welche Anträge überhaupt sinnvoll sind.

5. Beratungs-Anspruch (§37 Abs. 3 SGB XI) – freiwillig

Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig (anders als bei Pflegegrad 2–5 mit Pflegegeld). Sie können ihn aber nutzen, kostenfrei und neutral, durch Pflegestützpunkt, Compass Pflegeberatung (0800 101 88 00) oder Wohlfahrtsverbände.

Rechen-Beispiel: 1 Jahr Pflegegrad 1 voll ausgeschöpft

  • Entlastungsbetrag: 12 × 131 € = 1.572 €
  • Pflegehilfsmittel-Pauschale: 12 × 42 € = 504 €
  • Wohnumfeldverbesserung (einmalig): bis 4.180 €
  • Summe Jahr 1 (mit §40-Maßnahme): bis zu 6.256 €
  • Summe Folgejahre (ohne §40-Maßnahme): ca. 2.076 € pro Jahr

Plus optional: Pflegekurs für Angehörige (Wert ca. 200–400 €), freiwilliger Beratungseinsatz (kostenlos durch Pflegestützpunkt oder Compass).

So beantragen Sie Pflegegrad 1

  1. Anruf bei der Pflegekasse der Krankenversicherung. Formloser Antrag genügt. Datum schriftlich notieren (Antragsdatum gilt für Rückwirkung).
  2. Pflegetagebuch führen über 14 Tage. Was tun Sie wann, wo brauchen Sie Hilfe, wie lange dauert was. Mehr im Ratgeber MD-Begutachtung vorbereiten.
  3. MD-Begutachtung kommt zu Ihnen nach Hause. Dauer typisch 60–90 Minuten. Vertrauensperson sollte dabei sein.
  4. Bescheid kommt 5–25 Werktage später. Pflegegrad wird zugeordnet, ab Antragsdatum rückwirkend gültig.
  5. Bei Ablehnung: binnen 1 Monat Widerspruch (§84 SGB X). Details im Ratgeber Pflegekassen-Widerspruch.

Wann eine Höherstufung sinnvoll ist

Wenn sich der Hilfebedarf merklich erhöht – zum Beispiel bei fortschreitender Demenz, nach Krankenhausaufenthalt, bei zunehmender Bewegungs-Einschränkung – können Sie einen Höherstufungs- Antrag stellen. Ab Pflegegrad 2 greifen dann deutlich mehr Töpfe: Pflegegeld, §36-Pflege- sachleistung, §42a Gemeinsamer Jahresbetrag (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis 3.539 € pro Jahr).

Wie wir bei Pflegegrad 1 helfen

Katharis ist nach §45a SGB XI anerkannt – damit können Sie unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag (131 € pro Monat) direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, ohne Vorkasse. Konkret übernehmen wir:

Hintergrund zu allen Töpfen im Pillar-Artikel Pflegekasse und Entlastung 2026.

Häufige Fragen

Bekommt man bei Pflegegrad 1 überhaupt Geld auf das Konto?

Nein. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld (das gibt es erst ab Pflegegrad 2). Die 131 Euro pro Monat Entlastungsbetrag werden nicht ausgezahlt, sondern direkt mit anerkannten Anbietern verrechnet. Das ist ein Sachleistungs-Anspruch, kein Bar-Anspruch.

Was zählt als „Entlastungsleistung" im Sinne von §45b?

Haushaltsführung wie Wohnungsreinigung, Wäsche und Einkaufshilfe, Betreuung in einer Tagespflege-Einrichtung, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (zum Beispiel Demenz-Betreuung) und Entlastung pflegender Angehöriger durch §45a-Anbieter. Wichtig: der Anbieter muss eine landesrechtliche Anerkennung haben.

Was ist, wenn ich die 131 Euro im Monat nicht aufbrauche?

Nicht genutzte Beträge werden in das Folgehalbjahr übertragen und stehen bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung. Wer also im Januar bis Juni nichts braucht, kann im Juli–Dezember effektiv 262 Euro pro Monat anrechnen. Was bis 30. Juni des Folgejahres nicht verbraucht ist, verfällt.

Kann ich bei Pflegegrad 1 eine Wohnungsräumung über die Pflegekasse abrechnen?

Ja, anteilig. Wenn die Räumung wegen Verwahrlosung als Entlastungsleistung nach §45a anerkannt ist, kann sie über den 131-Euro-Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Bei größeren Aufträgen reicht das selten allein, kann aber mit §40 Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 Euro einmalig) kombiniert werden, wenn die Räumung der Vorbereitung auf einen barrierefreien Umbau dient.

Lohnt sich der Antrag bei Pflegegrad 1 überhaupt?

In der Regel ja. Über ein Jahr gerechnet sind das 1.572 Euro Entlastungsbetrag plus potenziell 4.180 Euro Wohnumfeldverbesserung plus 504 Euro Pflegehilfsmittel-Pauschale. Das sind in der Spitze über 6.000 Euro Leistungswert pro Jahr, plus 23 Euro pro Monat als Pflegehilfsmittel-Pauschale.

Was passiert, wenn der MD nur Pflegegrad 1 vergibt, ich aber auf 2 gehofft hatte?

Sie können binnen einem Monat Widerspruch einlegen (§84 SGB X). Wichtig ist eine sachliche Begründung mit Verweis auf das Pflegetagebuch und gegebenenfalls ergänzende Arzt-Berichte. Wir haben einen separaten Ratgeber zu Pflegekassen-Widerspruch.

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Quellen

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