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Sterbefall-Wohnungsräumung: Was Sie wissen sollten
Verfasser: Daniel Altenhof, Initiator und operativer Leiter Katharis · Stand: 2026-05-07
Ein Sterbefall ist emotional schwer und gleichzeitig kommen viele praktische Aufgaben auf Angehörige zu. Eine davon ist die Wohnungsräumung. Dieser Artikel zeigt was Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebener wissen muessen, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten, und welche Fallstricke es gibt.
Schritt 1: Sterbeurkunde besorgen
Beim zustänTigen Standesamt (Sterbeort), idealerweise direkt mehrere Original-Ausfertigungen (5-10 Stück), weil viele Stellen Originale verlangen. Kosten typisch 12-15 Euro je Ausfertigung. Krankenhaus oder Hospiz hilft Ihnen oft beim ersten Antrag.
Schritt 2: Erbschein beantragen
Beim Nachlassgericht des letzten Wohnorts. Voraussetzung um die Wohnung legal zu betreten und zu räumen. Bei Testaments-Vorhandensein wird das Testament eroeffnet, sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. Dauer: 4-12 Wochen.
Alternative europäisches Nachlasszeugnis (ENZ): wenn der Verstorbene Vermögen im EU-Ausland hatte. Auch das Nachlassgericht stellt das ENZ aus.
Bei Erbengemeinschaft: alle Erben werden auf dem Erbschein eingetragen. Entscheidungen über den Nachlass (z.B. Wohnungsräumung) brauchen einstimmige Zustimmung oder Mehrheits-Beschluss nach Para 2038 BGB.
Schritt 3: Vermieter informieren
Sterbeurkunde dem Vermieter vorlegen. Mit der Sterbeurkunde tritt das Sonderkündigungsrecht nach Para 580 BGB in Kraft: Erben oder Vermieter können mit gesetzlicher Frist (1 Monat zum Monatsende) kündigen.
In der Praxis bekommen Erben so meist 2-3 Monate Zeit für die Wohnungsräumung. Vermieter sind oft kooperativ, wenn ein konkreter Räumungs-Termin geplant ist.
Schritt 4: Pflegekassen-Vertrag klaeren
Wenn der Verstorbene einen Pflegegrad hatte und Leistungen einer Pflegekasse erhielt, muss die Pflegekasse über den Sterbefall informiert werden (mit Sterbeurkunde). Der Pflegekassen-Vertrag endet mit dem Sterbefall. Letzte Leistungen werden noch erstattet, wenn vor dem Sterbefall erbracht.
Wichtig: die Wohnungsräumung NACH dem Sterbefall geht nicht mehr über die Pflegekasse. Kosten dafuer sind Nachlass-Kosten.
Schritt 5: Wohnung räumen
Hier kommen wir bei Bedarf ins Spiel. Bei einer normalen Wohnungsräumung (kein Verwahrlosungs-Hintergrund) gibt es viele Anbieter. Wenn die Wohnung allerdings über Jahre vernachlaessigt wurde (Demenz, schwere Erkrankung, Vereinsamung), übernehmen wir auch anspruchsvollere Fälle.
Was wir brauchen vor Auftragsannahme:
- Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Erbschein oder europäisches Nachlasszeugnis
- Bei Erbengemeinschaft: Vollmacht aller Erben oder Mehrheits-Beschluss
- Identitaets-Nachweis Auftraggeber
Schritt 6: Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Erben haben 6 Wochen Zeit, die Erbschaft anzunehmen oder beim Nachlassgericht auszuschlagen (Para 1944 BGB). Wer ausschlaegt, ist auch nicht mehr verpflichtet, die Wohnung zu räumen. Bei überschuldetem Nachlass kann eine Nachlassinsolvenz beantragt werden, dann übernimmt das Nachlassgericht die Verwaltung.
Wichtig: wer den Nachlass nicht ausschlaegt, haftet auch für Schulden des Verstorbenen.
Was wir bei Sterbefall-Aufträgen besonders beachten
Sterbefall-Aufträge sind besonders sensibel:
- Foto-Doku Pflicht für alle Wert-GegenstänTe
- Werte-Liste mit Unterschrift der Erben vor Beginn der Räumung
- Erinnerungs-Stücke (Fotos, persönliche Briefe, Schmuck) immer aktiv mit Erben besprechen
- Bei Auffinden von Bargeld, Wertpapieren, Sparbüchern: Arbeit unterbrechen, Erben kontaktieren
- Persönliche Dokumente nicht entsorgen ohne Ruecksprache (auch alte Versicherungs-Unterlagen können relevant sein)
Wo wir auch helfen
Bei extrem verwahrlosten Wohnungen, in denen der Verstorbene unter Verwahrlosungs-Bedingungen gelebt hat (Messie-Wohnung, schwere Demenz mit Selbstvernachlaessigung), übernehmen wir den kompletten Prozess inkl. Hygiene-Maßnahmen. Mehr dazu auf Messie-Hilfe.
Häufige Fragen
Wie schnell muss die Wohnung leer sein?
Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Sterbefall. Erben treten in den Mietvertrag ein und können mit Sonderkündigungsrecht binnen einem Monat zum Monatsende kündigen (Para 580 BGB). Effektiv haben Sie meist 2-3 Monate Zeit für Räumung und besenreine Übergabe.
Wer darf die Wohnung betreten und räumen?
Nur Erben oder Bevollmaechtigte mit gueltigem Erbschein bzw. europäischem Nachlasszeugnis. Auch der Hauptmieter darf nicht ohne weiteres die Wohnung des Verstorbenen betreten, wenn nicht selbst Erbe.
Was passiert mit dem Pflegekassen-Vertrag?
Der Pflegekassen-Vertrag endet mit dem Sterbefall. Bereits angefallene Leistungen können noch über den Para-45a-Anbieter direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden, wenn der Auftrag vor dem Sterbefall begann. Eine Vollräumung nach Sterbefall geht NICHT mehr über Pflegekasse, sondern über den Nachlass.
Was ist mit Erbengemeinschaften die sich nicht einig sind?
Bei strittigen Erbschaften nehmen wir den Auftrag nicht an. Wir empfehlen Mediation oder Erbrechts-Anwalt. Erst wenn alle Erben einstimmig oder via Mehrheits-Beschluss nach Para 2038 BGB zugestimmt haben, können wir tätig werden.
Was machen wir mit unbekannten oder schwer zugänglichen WertgegenstänTen?
Wir machen Foto-Doku und Werte-Liste. Bei Fund von Bargeld, Schmuck, Wertpapieren oder anderen Vermögens-GegenstänTen schliessen wir den Fund ab und übergeben in der Anwesenheit der Erben. Schlüssel-Verlust und Wertverlust sind über unsere Versicherung gedeckt.
Was tun mit Hausrat den niemand will?
Sortierung in 3 Kategorien: Wert (Verkauf möglich, Erlös geht an Nachlass), Spende (Caritas-Sozialkaufhaus o.ae.), Entsorgung. Sperrgut melden wir beim Vermieter oder bei der Stadt an, koordinieren Abholung oder fahren selbst zum Wertstoffhof.
Quellen
- BGB Para 580, 1944, 2038, 2042 (Sterbefall, Erbschaft, Erbengemeinschaft)
- Para 23ff Personenstandsgesetz (Sterbeurkunde)
- Para 2353ff BGB (Erbschein)
- EuErbVO Art. 62-73 (europäisches Nachlasszeugnis)
- Bundesnotarkammer: Sterbefall-Checkliste