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Pflegekassen-Leistungen für Entlastung: Was Ihnen zusteht
Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse möglich.
Anerkannt für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen.
Verfasser: Daniel Altenhof, Initiator und operativer Leiter Katharis
Stand: 2026-05-27. Fachliche Prüfung gegen Gesetzestext und sechs Fachquellen (gesetze-im-internet.de §45a/45b/42a/40 SGB XI, Bundesgesundheitsministerium PUEG-Erklärungen, pflege.de, pflegekompassmagazin.de, sozialgesetzbuch-sgb.de, Compass Pflegeberatung).
Was ist Paragraph 45a SGB XI?
Paragraph 45a SGB XI regelt die Anerkennung von Anbietern zur Unterstützung im Alltag. Anbieter, die nach §45a anerkannt sind (wie Katharis für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen), können Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Das heißt: Sie als Klient oder Familie müssen die Kosten nicht vorstrecken.
Die Entlastungs-Töpfe der Pflegeversicherung sind kumulierbar. In Kombination können sie bei Pflegegrad ab 2 oft die kompletten Kosten einer Entlastungsleistung decken - bei Pflegegrad 1 zumindest substantielle Anteile.
Was bekomme ich bei welchem Pflegegrad? (Beträge 2026)
Schnell-Übersicht aller wichtigen Leistungen je Pflegegrad. Beträge stammen aus der PUEG-Reform (gültig ab 1.1.2025, unverändert 2026).
| Pflegegrad | Pflegegeld §37 | Sachleistung §36 | Entlastung §45b | Jahresbetrag §42a | Wohnumfeld §40 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | keine §36-Sachleistung | 131 €/Monat | nicht verfügbar | 4.180 € einmalig |
| Pflegegrad 2 | 347 €/Monat | 796 €/Monat | 131 €/Monat | 3.539 €/Jahr | 4.180 € einmalig |
| Pflegegrad 3 | 599 €/Monat | 1.497 €/Monat | 131 €/Monat | 3.539 €/Jahr | 4.180 € einmalig |
| Pflegegrad 4 | 800 €/Monat | 1.859 €/Monat | 131 €/Monat | 3.539 €/Jahr | 4.180 € einmalig |
| Pflegegrad 5 | 990 €/Monat | 2.299 €/Monat | 131 €/Monat | 3.539 €/Jahr | 4.180 € einmalig |
Pflegegeld und Sachleistung sind sich gegenseitig ausschließend (Wahl-Recht). Entlastung, Jahresbetrag und Wohnumfeld kommen zusätzlich dazu. Die rechte Hälfte der Tabelle (orange) ist für unsere Direktabrechnung relevant.
Pflegekassen-Töpfe für Entlastung im Detail
| Paragraph | Topf | Höhe | Pflegegrad | Wofür einsetzbar |
|---|---|---|---|---|
| Para 42a | Gemeinsamer Jahresbetrag | bis 3.539 Euro pro Jahr | Pflegegrad 2 bis 5 | Wenn Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Topf wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz seit Juli 2025 eingeführt und kann flexibel eingesetzt werden. |
| Para 45b | Entlastungsbetrag | 131 Euro pro Monat | Pflegegrad 1 bis 5 | Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 hat 131 Euro pro Monat Anspruch auf Entlastungsleistungen. Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, danach verfallen sie. |
| Para 45a Abs. 4 | Umwandlung von Pflegesachleistungen | bis 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Budgets | Pflegegrad 2 bis 5 | Bis zu 40 Prozent des monatlichen Pflegesachleistungs-Budgets können in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ein erheblicher zusätzlicher Hebel. |
| Para 40 Abs. 4 | Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Sonderfall) | bis 4.180 Euro je Maßnahme | Pflegegrad 1 bis 5 | Wenn die Räumung Voraussetzung für eine bauliche Maßnahme ist, kann sie als Teil einer Wohnumfeldverbessernden Maßnahme bezuschusst werden. Einzelfallbezogene Pflegekassen-Entscheidung. |
Töpfe sind kumulierbar. Welche in Ihrer Situation greifen, klären wir kostenlos im Erstgespräch.
Welche Töpfe für welche Leistung?
Häufige Konstellationen aus unserer Praxis - mit den jeweils passenden Pflegekassen-Töpfen:
| Leistung | Voraussetzung | Passende Töpfe |
|---|---|---|
| Wohnungsreinigung (laufend) | Pflegegrad 1-5 | §45b (131 €/Monat) - bis zu 4 Std. Reinigung pro Monat möglich |
| Messie-Hilfe / Verwahrlosungs-Räumung | Pflegegrad 1-5 | §45b kumuliert über mehrere Monate, optional §45a Abs. 4 ab PG 2, optional §42a ab PG 2 |
| Vollräumung vor Pflegeheim-Umzug | Pflegegrad 2-5 | §42a Jahresbetrag (bis 3.539 €) primär, plus §45b und §45a Abs. 4 ergänzend |
| Bauliche Anpassung (z.B. Bad barrierefrei) + Vor-Räumung | Pflegegrad 1-5 | §40 Wohnumfeld (bis 4.180 € einmalig pro Maßnahme) - Räumung als Vorbereitung anrechenbar |
| Tiefen- und Hygiene-Reinigung | Pflegegrad 1-5 | §45b primär, bei Schimmel oder schweren Hygiene-Mängeln evtl. §40 als Wohnumfeld-Anpassung |
| Sterbefall-Räumung | kein Pflegegrad-Bezug nach Sterbefall | Pflegekasse zahlt nicht mehr - Kosten gehen über Nachlass |
Drei Rechen-Beispiele aus der Praxis
Konkrete Konstellationen mit voller Pflegekassen-Deckung oder Anteils-Deckung. Beträge realistisch aus 2026.
Beispiel 1 – Pflegegrad 1, Verwahrlosungs-Räumung 2-Zimmer-Wohnung
Gesamtaufwand 2.800 €. Strategie: 12 Monate §45b-Entlastungsbetrag gesammelt (1.572 €) + §40- Wohnumfeld-Antrag wegen baulicher Vorbereitung (Erstattung 1.228 €). Pflegekassen-Deckung 100 %, Eigenanteil 0 €.
Beispiel 2 – Pflegegrad 3, Vor-Heimumzugs-Vollräumung Reihenhaus
Gesamtaufwand 8.500 €. Töpfe: §45b 1.572 € + §42a Jahresbetrag 3.539 € + §45a Abs. 4 Umwandlung (40 % von 1.497 € Pflegesachleistung × 12 = 7.186 €, davon 599 €/Monat zur Verfügung × 8 Monate = max. 4.789 €, je nach Restbudget). Pflegekassen-Deckung 5.100-8.500 €, eventueller Eigenanteil 0-3.400 €.
Beispiel 3 – Pflegegrad 5, schwere Verwahrlosung Eigenheim
Gesamtaufwand 14.000 € (groß, schwere Hygiene-Mängel). Töpfe: §45b 1.572 € + §42a 3.539 € + §45a Abs. 4 Umwandlung (40 % von 2.299 € = 919 €/Monat, max. ca. 11.000 € pro Jahr je nach Restbudget) + §40 Wohnumfeld 4.180 € bei baulicher Anpassung. Pflegekassen-Deckung in der Spitze über 14.000 €, oft komplett gedeckt.
Disclaimer: Beispiel-Rechnungen, keine Garantie. Die finale Pflegekassen-Bewilligung hängt von Restbudgets, Pflegekassen-Einzelfall-Prüfung und Antrags-Qualität ab. Wir prüfen Ihre Situation individuell.
Was hat sich mit der PUEG-Reform geändert?
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) brachte zwischen 2024 und 2025 mehrere Verbesserungen, die auch 2026 unverändert gelten:
- Ab 1.1.2024: Pflegegeld und Sachleistung um 5 % erhöht
- Ab 1.1.2025: Entlastungsbetrag von 125 € auf 131 € pro Monat angehoben
- Ab 1.7.2025: Neuer §42a Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €) fasst Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen, deutlich flexibler einsetzbar
- Ab 1.1.2025: Pflegegeld und Sachleistung um weitere 4,5 % erhöht
Die nächste Anpassung ist für 1.1.2028 turnusmäßig vorgesehen. Für die Zwischenzeit gelten die 2025/2026er Beträge.
So läuft die Direktabrechnung ab
Sechs Schritte vom Erstgespräch bis zur Schlussabrechnung. Wir nehmen den administrativen Aufwand so weit wie möglich von Ihnen ab.
- 1
Erstgespräch telefonisch
Wir klären in 5-15 Minuten am Telefon Ihre Pflegegrad-Situation, die zu erwartende Leistung und welche Pflegekassen-Töpfe greifen können. Kostenfrei und unverbindlich.
- 2
Vor-Ort-Begehung
Kostenfreie Begehung der Wohnung. Wir erstellen einen Leistungs- und Kostenrahmen, prüfen Hygiene-Anforderungen und planen Termine.
- 3
Pflegekassen-Bestätigung einholen
Wir reichen ein Kostenvoranschlag-Schreiben bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Kasse bestätigt die geplante Übernahme aus den anwendbaren Töpfen schriftlich. Dauer typisch 1-3 Wochen.
- 4
Vertrag und Abtretungs-Erklärung
Sie unterschreiben einen Pflegekassen-Sondervertrag inklusive Abtretungs-Erklärung. Damit dürfen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, Sie strecken nichts vor.
- 5
Durchführung
Wir führen die Leistung durch - mit Foto-Dokumentation, Wert-Listen bei Räumungen und Hygiene-Protokoll bei Tiefenreinigungen.
- 6
Abrechnung mit Pflegekasse
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie erhalten eine Kopie zur Information, ein eventueller privater Differenz-Betrag wird vorher schriftlich vereinbart und nach Abschluss separat fakturiert.
Häufige Missverständnisse
Was Familien immer wieder falsch annehmen - und was wirklich gilt:
Mythos
„Pflegekasse und Krankenkasse sind dasselbe."
Realität
Nein. Pflegekasse ist eine eigenständige Sozialversicherung (SGB XI), Krankenkasse ist Krankenversicherung (SGB V). Die Pflegekasse ist organisatorisch bei der Krankenkasse angesiedelt, aber rechtlich und finanziell getrennt. Anträge laufen separat.
Mythos
„Bei Pflegegrad 1 gibt es eh kein Geld."
Realität
Stimmt teilweise: Pflegegeld nicht, aber 131 € Entlastungsbetrag monatlich (1.572 € pro Jahr), 4.180 € Wohnumfeld einmalig und 504 € Pflegehilfsmittel pro Jahr - in Summe über 6.000 € Sachleistungen im ersten Jahr möglich.
Mythos
„Ich kann den Entlastungsbetrag bar ausgezahlt bekommen."
Realität
Nein. Der §45b-Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird ausschließlich gegen Rechnung anerkannter Anbieter (§45a) erstattet bzw. direkt abgerechnet.
Mythos
„Bei einer Pflegekassen-Ablehnung ist die Sache erledigt."
Realität
Falsch. Sie haben 1 Monat Widerspruchsfrist (§84 SGB X). In begründeten Fällen sind Widersprüche zu 30-50 % erfolgreich. Details im Ratgeber Pflegekassen-Widerspruch.
Mythos
„Wenn ich keinen Pflegegrad habe, kann ich nichts tun."
Realität
Doch. Sie können jederzeit einen Pflegegrad beantragen. Der gilt rückwirkend ab Antragsdatum, sobald bewilligt - Leistungen ab Antragstellung sind nachträglich erstattungsfähig.
Mythos
„Eine Räumung ist immer Privatauftrag."
Realität
Bei verwahrlosten Wohnungen oder vor Pflegeheim-Umzug ist sie oft als §45a-Entlastungsleistung anerkannt - dann Direktabrechnung mit der Pflegekasse möglich.
Was wir vorab klären
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welche Pflegekassen-Leistungen für Ihre Situation in Frage kommen. Dabei müssen wir wissen:
- Liegt ein Pflegegrad vor und welcher (Pflegegrad 1 bis 5)?
- Wird eine Pflegesachleistung nach §36 genutzt (relevant für §45a Abs. 4 Umwandlung)?
- Gibt es Restbudgets aus dem Vorjahr (§45b Verfall 30. Juni)?
- Welche Pflegekasse ist zuständig (AOK, Barmer, Techniker, IKK, DAK, BKK, andere)?
- Ist eine bauliche Anpassung im Anschluss geplant (relevant für §40 Wohnumfeld)?
Noch kein Pflegegrad? Wir helfen beim Antrag administrativ. Bei Bewilligung kann die Pflegekasse Ihre Kosten ab Antragsdatum erstatten. Mehr dazu auf Pflegegrad-Antrags-Hilfe.
Paragraph 7a-Abgrenzung
Wir helfen Ihnen administrativ beim Antrag und übernehmen die operative Entlastungsleistung. Wir leisten keine Pflegeberatung im Sinne von §7a SGB XI. Das ist Aufgabe der Pflegestützpunkte und qualifizierter Pflegeberater mit Versorgungs-Vertrag mit der Pflegekasse.
Bei Beratungs-Bedarf vermitteln wir an Ihren Pflegestützpunkt oder die Compass Pflegeberatung (kostenlos, Telefon 0800 101 88 00). Bei Widerspruch gegen Pflegekassen-Bescheide vermitteln wir an Pflegestützpunkt oder Sozialrechts- Anwalt - oder Sie nutzen direkt unseren Ratgeber Pflegekassen-Widerspruch einlegen.
Vertiefende Ratgeber
- Pflegekasse und Entlastung 2026: Alle Töpfe im Überblick
- Entlastungsbetrag 131 € richtig nutzen
- Pflegegrad 1 – was zahlt die Kasse?
- Direktabrechnung mit der Pflegekasse: So läuft es ab
- Pflegekasse abgelehnt – Widerspruch einlegen
- §40 Wohnumfeldverbesserung beantragen
- MD-Begutachtung vorbereiten
- Heimumzug und Kosten: Wer zahlt die Räumung?
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Gemeinsamem Jahresbetrag?
Der Entlastungsbetrag (§45b, 131 Euro pro Monat) gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 und ist explizit für Entlastungsleistungen anerkannter Anbieter. Der Gemeinsame Jahresbetrag (§42a, bis 3.539 Euro pro Jahr) gilt nur ab Pflegegrad 2 und ist eigentlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, kann aber seit der PUEG-Reform 2025 flexibel auch für Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Wann verfällt mein Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag eines Kalenderjahres kann ins Folgejahr übertragen werden, verfällt dann aber am 30. Juni des Folgejahres. Beispiel: was Sie 2026 nicht abrufen, können Sie noch bis 30. Juni 2027 nutzen, danach ist es weg.
Brauche ich einen Pflegegrad, damit Sie kommen?
Für die Pflegekassen-Direktabrechnung ja. Wenn kein Pflegegrad vorliegt, helfen wir administrativ beim Antrag und beginnen die Arbeit gegebenenfalls als Privat-Auftrag, der bei Bewilligung rückwirkend über die Pflegekasse erstattet werden kann.
Was kostet das Erstgespräch?
Nichts. Sowohl das Telefon-Erstgespräch als auch ein Vor-Ort-Termin zur Auftrags-Einschätzung sind kostenlos und unverbindlich.
Was wenn meine Pflegekasse nicht zahlt?
Wir besprechen das transparent vor Auftragsbeginn. Bei einer Pflegekassen-Ablehnung haben Sie zwei Optionen: Widerspruch (1 Monat Frist nach §84 SGB X, über Pflegestützpunkt oder Sozialrechts-Anwalt) oder Privat-Backup-Vertrag mit transparentem Festpreis und 19% Umsatzsteuer.
Welche Pflegekassen rechnet Katharis direkt ab?
Alle gesetzlichen Pflegekassen: AOK, Barmer, Techniker, IKK, DAK, BKK-Gruppen und alle weiteren. Bei privaten Pflege-Pflichtversicherungen (Beihilfe-fähig oder vollprivat) klären wir das im Einzelfall, weil dort die Erstattungs-Mechanik unterschiedlich ist.
Können Töpfe aus Vorjahren noch aktiviert werden?
§45b Entlastungsbetrag aus Vorjahr verfällt am 30.06. des Folgejahres - bis dahin nutzbar. §42a Gemeinsamer Jahresbetrag ist kalenderjahres-gebunden, alte Beträge verfallen am 31.12. §40 Wohnumfeld ist nicht jahres-gebunden, sondern maßnahmen-gebunden.
Was hat sich mit der PUEG-Reform geändert?
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) brachte ab 1.1.2025 eine Anhebung des Entlastungsbetrags von 125 auf 131 Euro pro Monat. Ab 1.7.2025 gibt es zusätzlich den neuen §42a Gemeinsamen Jahresbetrag (3.539 €), der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenführt und flexibler einsetzbar macht. Pflegegeld und Pflegesachleistung wurden um 4,5 % erhöht.
Welche Stadtteile von Stuttgart bedienen Sie?
Alle 23 Stadtbezirke. Anfahrt aus unserer operativen Zentrale Böblingen typisch 22 bis 40 Minuten je nach Stadtbezirk. Mehr unter Standorte Stuttgart.
Was bedeutet die Abtretungs-Erklärung konkret?
Mit der Abtretungs-Erklärung übertragen Sie uns Ihren Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Pflegekasse - aber nur für unsere konkrete Leistung. Wir rechnen dann direkt mit der Kasse ab, Sie sehen die Rechnungsbeträge zur Information. Die Abtretung gilt nur für den vereinbarten Auftrag, nicht darüber hinaus.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären mit Ihnen welche Töpfe für Ihre Situation in Frage kommen.