Bis zu 100 % Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse möglich.
Anerkannt für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen.
Noch kein Pflegegrad? Wir helfen beim Antrag. Bei Bewilligung kann die Pflegekasse Ihre Kosten ab Antragsdatum erstatten.
Wie wir Ihnen helfen
Messie-Hilfe und Verwahrlosung
Wenn die Wohnung von Mutter, Vater oder einer Person, die Sie pflegen, über lange Zeit auf der Strecke geblieben ist und Sie nicht wissen, wo anfangen. Wir übernehmen Sortierung, Tiefenreinigung, Vermieter-Übergabe. Diskret und ohne Wertung.
Mehr über Messie-Hilfe →
Vollräumung vor dem Pflegeheim-Umzug
Wenn die Eltern ins Pflegeheim ziehen und die Wohnung in wenigen Wochen leer und besenrein an den Vermieter zurück soll. Wir koordinieren Sortierung, Vollräumung, Erbstück-Sicherung, Vermieter-Übergabe. Mit Direkt-Abrechnung an die Pflegekasse bei vorhandenem Pflegegrad.
Mehr über Heimumzug-Vollräumung →
Noch kein Pflegegrad?
Wir helfen Ihnen administrativ beim Antrag bei der Pflegekasse: Formulare ausfüllen, MD-Begutachtung vorbereiten, Botengang. Bei Bewilligung kann die Pflegekasse Ihre Kosten ab Antragsdatum erstatten.
Pflegegrad beantragen →
§45a
Anerkannt nach Para 45a SGB XI für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen.
3 Mio €
Versichert für Sach- und Personenschäden ohne Selbstbeteiligung.
73+
erfolgreich abgewickelte Fälle in Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen, 2024 bis heute.
So gehen wir vor
Kostenloses Erstgespräch am Telefon
Sie rufen uns an oder fordern einen Rückruf an. Wir hören zu, klären Ihre Situation, erläutern mögliche Pflegekassen-Optionen. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Vor-Ort-Termin und Pflegekassen-Klärung
Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Wohnung an, besprechen Auftragsumfang und Termin-Wunsch. Bei Pflegegrad klären wir die Direkt-Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Diskrete Durchführung mit Pflegekassen-Direktabrechnung
Wir arbeiten unauffällig, ohne Wertung, mit neutralen Fahrzeugen. Bei Pflegekassen-Direkt-Abrechnung tragen Sie keine Kosten. Endzustand: leere und besenreine Wohnung.
Häufige Fragen
Was kostet das?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Ihre Pflegekasse die Kosten übernimmt. Bei Pflegegrad ab 1 können wir den Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat nutzen, bei Pflegegrad ab 2 kommen weitere Töpfe dazu. Wenn die Pflegekasse nicht alles trägt, besprechen wir transparent welche Optionen es gibt.
Wie schnell können Sie kommen?
Erstgespräch am Telefon meist innerhalb von 24 Stunden. Vor-Ort-Termin typisch innerhalb einer Woche. Bei akutem Termin-Druck (zum Beispiel Vermieter-Frist) sprechen Sie uns offen an.
Wie diskret arbeiten Sie?
Neutrale Fahrzeuge ohne auffällige Werbung. Unauffällige Kleidung. Wenn gewünscht, arbeiten wir zu Tageszeiten, die wenig Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Niemand außerhalb des Auftrags muss wissen, dass wir bei Ihnen sind.
Wer zahlt das?
Bei vorhandenem Pflegegrad rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Bei fehlendem Pflegegrad helfen wir administrativ beim Antrag und können parallel die Entlastungsleistung erbringen, die bei Bewilligung rückwirkend ab Antragsdatum erstattet wird.
Was bedeutet die Anerkennung nach Para 45a SGB XI?
Wir sind als Anbieter zur Unterstützung im Alltag von der Anerkennungs-Stelle des Landes Baden-Württemberg für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen anerkannt. Das heißt: wir können Entlastungsleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, ohne dass Sie das Geld vorstrecken müssen.
Wie unterscheidet sich Ihre Hilfe von der Pflegeberatung im Pflegestützpunkt?
Der Pflegestützpunkt berät Sie inhaltlich zu Ihren Pflegekassen-Ansprüchen, kostenlos und neutral. Wir setzen die operative Arbeit um: Antrag administrativ ausfüllen, Begutachtung vorbereiten, Wohnung räumen, reinigen, übergeben. Beide Rollen ergänzen sich, ersetzen sich nicht.
Bereit für das erste Gespräch?
Erzählen Sie uns kurz Ihre Situation. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Pflegekassen-Optionen für Sie in Frage kommen und wann wir kommen können.