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Ratgeber › Pflegekasse und Entlastung

Pflegekasse und Entlastungsleistungen 2026

Verfasser: Daniel Altenhof · Stand: 2026-05-22

Pflegende Angehörige tragen oft eine operative Last, die mit der Zeit immer schwerer wird. Das Sozialgesetzbuch XI sieht für solche Situationen mehrere Entlastungs-Töpfe vor, die in Kombination genutzt werden können. Bei Pflegegrad ab 2 lassen sich Entlastungsleistungen wie Messie-Hilfe, Tiefenreinigung oder Vollräumung vor dem Heimumzug in vielen Fällen vollständig über die Pflegekasse finanzieren. Dieser Ratgeber erklärt, welche Töpfe es 2026 gibt, wie sie zusammenspielen und wie der Antrag in der Praxis abläuft.

Die vier wichtigsten Töpfe nach SGB XI

Para 42a: Gemeinsamer Jahresbetrag

Höhe: bis 3.539 Euro pro Jahr · Wer: Pflegegrad 2 bis 5

Wenn Pflegegrad 2 oder höher vorliegt, steht ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieser Topf wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz seit Juli 2025 eingeführt und kann flexibel eingesetzt werden.

Para 45b: Entlastungsbetrag

Höhe: 131 Euro pro Monat · Wer: Pflegegrad 1 bis 5

Jeder Mensch mit Pflegegrad 1 bis 5 hat 131 Euro pro Monat Anspruch auf Entlastungsleistungen. Nicht abgerufene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden, danach verfallen sie.

Para 45a Abs. 4: Umwandlung von Pflegesachleistungen

Höhe: bis 40 Prozent des Pflegesachleistungs-Budgets · Wer: Pflegegrad 2 bis 5

Bis zu 40 Prozent des monatlichen Pflegesachleistungs-Budgets können in Entlastungsleistungen umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 4 oder 5 ein erheblicher zusätzlicher Hebel.

Para 40 Abs. 4: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Sonderfall)

Höhe: bis 4.180 Euro je Maßnahme · Wer: Pflegegrad 1 bis 5

Wenn die Räumung Voraussetzung für eine bauliche Maßnahme ist, kann sie als Teil einer Wohnumfeldverbessernden Maßnahme bezuschusst werden. Einzelfallbezogene Pflegekassen-Entscheidung.

Beispiel-Rechnung Pflegegrad 3

Eine Klientin mit Pflegegrad 3, die seit Januar 2026 keine Entlastungsleistungen abgerufen hat, bringt diese Töpfe in einer Messie-Räumung im Mai 2026 mit ein:

In Summe ergibt sich in dieser Situation oft eine Pflegekassen-Deckung deutlich über 4.000 Euro pro Jahr, abhängig von vorhandenem Restbetrag und Pflegekassen-Entscheidung im Einzelfall.

Was Paragraph 45a-Anerkennung bedeutet

Nur ein nach Paragraph 45a SGB XI anerkannter Anbieter kann Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Anerkennungen werden regional erteilt, häufig auf Stadt- oder Landkreis-Ebene. Katharis ist anerkannt für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen. Außerhalb dieses Geltungsbereichs können wir nicht abrechnen, in Einzelfällen bei Heim-Übergaben aber kooperieren.

In sieben Schritten zur Entlastungsleistung

  1. Pflegegrad prüfen: Liegt bereits ein Pflegegrad vor? Wenn nein, Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse stellen, formlos schriftlich, mit Bewilligung rückwirkend ab Antragsdatum. Siehe auch Pflegegrad-Antrag.
  2. Beratung einholen: kostenloses Erstgespräch beim Pflegestützpunkt, bei Compass Pflegeberatung (0800 101 88 00) oder direkt bei einem anerkannten Anbieter.
  3. Anbieter wählen: nur ein nach Paragraph 45a SGB XI anerkannter Anbieter kann direkt abrechnen. Anerkennung regional prüfen.
  4. Vor-Ort-Termin: unverbindliche Begehung. Umfang der Leistung wird hier konkretisiert.
  5. Abtretungserklärung unterschreiben: ermöglicht die Direktabrechnung mit der Pflegekasse. Differenz-Beträge werden vorab schriftlich vereinbart.
  6. Durchführung: der Anbieter führt die Leistung durch, dokumentiert sie. Bei mehreren Tagen etappenweise.
  7. Direktabrechnung: der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten Abrechnungs-Kopie zur Information.

Wenn kein Pflegegrad vorliegt

Ein Pflegegrad-Antrag dauert typisch fünf bis 25 Wochen. In dieser Wartezeit können bereits Entlastungsleistungen privat erbracht werden, die bei späterer Bewilligung rückwirkend ab Antragsdatum mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Voraussetzung: die Leistung wurde von einem nach Paragraph 45a anerkannten Anbieter erbracht und es liegt eine entsprechende Dokumentation vor. Wir besprechen das Risiko und die Optionen offen im Erstgespräch.

Was nicht aus der Pflegekasse zahlbar ist

In diesen Fällen rechnen wir privat ab, sprechen das aber transparent vor Auftragsbeginn an.

Häufige Fragen

Brauche ich für Entlastungsleistungen einen Pflegegrad?

Ja. Der Entlastungsbetrag nach Paragraph 45b beginnt bei Pflegegrad 1. Die größeren Töpfe (Paragraph 42a Gemeinsamer Jahresbetrag, Paragraph 45a Absatz 4 Umwandlung) beginnen bei Pflegegrad 2. Ohne Pflegegrad gibt es keine Pflegekassen-Erstattung. Wir helfen aber beim Pflegegrad-Antrag, bei Bewilligung greifen die Töpfe rückwirkend ab Antragsdatum.

Was bedeutet "anerkannter Anbieter nach Paragraph 45a SGB XI"?

Paragraph 45a regelt die Anerkennung von Anbietern für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nur anerkannte Anbieter können Entlastungsleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie müssen die Kosten dann nicht vorstrecken. Katharis ist anerkannt für Stadt Stuttgart und Landkreis Böblingen.

Welche Töpfe kann ich kombinieren?

Bei Pflegegrad 2 oder höher kombinieren wir typischerweise Paragraph 45b (131 Euro pro Monat), Paragraph 42a (bis 3.539 Euro pro Jahr) und Paragraph 45a Absatz 4 (bis 40 Prozent der Sachleistungen). In Einzelfällen kommt Paragraph 40 (bis 4.180 Euro Wohnumfeldverbesserung) dazu. Welche Kombination in Ihrer Situation greift, klären wir kostenlos im Erstgespräch.

Wieso heißt es "bis zu 100 Prozent Kostenübernahme"?

Weil bei günstiger Topf-Kombination die Pflegekassen-Mittel die Kosten der Entlastungsleistung vollständig decken können. Die Aussage ist mit Disclaimer zu lesen: abhängig von Pflegegrad, freier Topf-Verfügbarkeit und Pflegekassen-Entscheidung im Einzelfall. Eine Garantie gibt es nicht.

Was passiert mit nicht abgerufenen Beträgen?

Der Paragraph 45b Entlastungsbetrag wandert nicht abgerufen ins Folgejahr und verfällt am 30. Juni dieses Folgejahres endgültig. Der Paragraph 42a Gemeinsame Jahresbetrag ist ein Kalenderjahres-Topf, nicht abgerufene Anteile verfallen am 31. Dezember. Wir empfehlen, anstehende Entlastungsleistungen in der ersten Jahreshälfte zu organisieren, damit beide Töpfe optimal genutzt werden können.

Wie funktioniert die Direktabrechnung in der Praxis?

Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung. Wir rechnen unsere Leistung danach direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie sehen die Abrechnung als Information auf Ihrer Pflegekassen-Übersicht, müssen aber nichts vorstrecken. Differenz-Beträge über die Pflegekassen-Töpfe hinaus rechnen wir separat mit Ihnen ab und sprechen sie vor Auftragsbeginn klar an.

Was tun, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Bei Ablehnung steht Ihnen das Widerspruchsverfahren offen, Frist vier Wochen nach Bescheid-Zustellung. Wir unterstützen mit Dokumentation des Bedarfs und mit fachlichen Bezügen zur Anerkennung. Der Pflegestützpunkt oder Compass Pflegeberatung kann beim Widerspruch ebenfalls helfen, kostenlos und unabhängig.

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Quellen

Im Erstgespräch klären

Welche Töpfe für Ihre Situation passen, klären wir kostenlos am Telefon.

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